Die Unternehmensnachfolge beinhaltet diverse juristische Fragestellungen. Dabei können verschiedene Ebenen (Unternehmung, Übergeber, Nachfolger) wie auch Rechtsbereiche unterschieden werden.

Wichtige Rechtsbereiche sind:

Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht

Ein zu übernehmendes Unternehmen unterliegt einer Vielzahl von Verträgen. Sowohl für den ausscheidenden Unternehmer als auch für den Nachfolger ist es wesentlich, sich einen Überblick über alle vertraglichen Vereinbarungen zu machen, die Auswirkungen auf das Unternehmen und damit auf die Unternehmensnachfolge haben können wie beispielsweise

  • laufende und drohende Rechtsstreitigkeiten
  • die Rechtsform (ist es eventuell sinnvoll, im Rahmen einer Nachfolge die Rechtsform eines Unternehmens an die Anforderungen der Nachfolgesituation anzupassen?)
  • ein allfälliger Aktionärbindungsvertrag
  • die Statuten
  • das Organisationsreglement.

Ehe- und Erbrecht

Die persönliche Situation des Verkäufers sowie des Käufers können entscheidend die Unternehmensnachfolge beeinflussen;

  • Gehört das Unternehmen zum Eigengut oder zur Errungenschaft?
  • Welche Auswirkungen hat der Verkauf/Kauf auf den Nachlass?
  • Welche Ziele werden verfolgt? Sicherung der Altersvorsorge, Meistbegünstigung des Partners, Begünstigung der Kinder, langfristiger Erhalt des Unternehmens, …

Steuerrecht

Ausscheidende Unternehmer und deren Nachfolger können im Rahmen einer Unternehmensnachfolge mit erheblichen Steuerbelastungen konfrontiert werden. Die Steuerlast des Übergebers sollte vor der Nachfolge und vor jedem Kontakt mit einem potenziellen Käufer geprüft werden. Die Steuerbelastung kann zudem je nach Rechtsform (Einzelunternehmen, GmbH, AG) erheblich variieren. Es können Massnahmen ergriffen werden um die Steuerbelastung zu reduzieren sowie um Risiken (wie zum Beispiel die indirekte Teilliquidation) zu verhindern.

Marie
Marie Théraulaz studierte an der Universität Fribourg und Heidelberg Recht und erwarb das Anwaltspatent des Kantons Bern. Zudem besitzt Sie ein Diplom in Unternehmensnachfolge. Sie ist im Stiftungsrat der “Fondation de promotion de la Croix-Bleue" sowie Mitglied des “comité de la Chambre suisse des experts en transmission d’entreprises – Swiss M&A Chamber".